BGBl. II Nr. 281/2025
Änderung der Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung, mit der die Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertZ 1 bis Z 3
… 3 unveränderte Absätze
1. Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
1. Militärluftfahrzeuge, die das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen, einschließlich der nicht nur für die Eigenrettung bestimmten Fallschirme und,
2. militärisches Luftfahrtgerät, einschließlich der nur für die Eigenrettung bestimmten Fallschirme (Rettungsschirme). und