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BGBl. II Nr. 281/2025

kundgemacht 10.12.2025 RIS↗
Änderung der Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung, mit der die Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 281/2025× zu MLFGV 2008×

Änderungen durch diese Kundmachung

Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 (MLFGV 2008) 14 § 0↗RIS↗
§ 1geändertZ 1 bis Z 3
in Kraft 01.11.2008 – 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 379/2008 · danach: BGBl. II Nr. 281/2025 § 1↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 281/2025 § 1↗RIS↗
… 3 unveränderte Absätze
1. Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
1. Militärluftfahrzeuge, die das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen, einschließlich der nicht nur für die Eigenrettung bestimmten Fallschirme und,
2. militärisches Luftfahrtgerät, einschließlich der nur für die Eigenrettung bestimmten Fallschirme (Rettungsschirme). und
Sie ist nicht auf 3. Militärluftfahrzeuge anzuwenden, die über die Z 1 hinaus im Dienste des Bundesheeres verwendet werden. Für diese sind hinsichtlich der Kennzeichnung und Lufttüchtigkeit die für die Zivil- oder Militärluftfahrt jeweils geltenden nationalen Bestimmungen anzuwenden.
Schlagworte
Zivilluftfahrt