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BGBl. II Nr. 296/2025

kundgemacht 15.12.2025 RIS↗
Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren in bestimmten Fällen an die Bundesrechenzentrum GmbH sowie Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werden
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren in bestimmten Fällen übertragen werden und mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werden, aufgehoben wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 296/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren in bestimmten Fällen an die Bundesrechenzentrum GmbH neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 16.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 296/2025 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Paragraph eins, dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2022,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.