BGBl. II Nr. 307/2025
Clearinggebühr-Novelle 2026
Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Clearinggebühr ab 1. Jänner 2026 festgesetzt wird (Clearinggebühr-Novelle 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3geändertAbs 1; Abs 2
Gebührensätze
§ 3.
(1) Die Gebühr beträgt für jeden gebührenpflichtigen Verbrauchsumsatz 0,0887 0,0873 € pro MWh.
(2) Die Gebühr beträgt für jeden gebührenpflichtigen Handelsumsatz 0,0079 0,0077 € pro MWh.