BGBl. II Nr. 307/2025
Clearinggebühr-Novelle 2026
Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Clearinggebühr ab 1. Jänner 2026 festgesetzt wird (Clearinggebühr-Novelle 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
Übergangsbestimmungen
§ 7.
(1) Für Aufrollungen der Abrechnungen betreffend Zeiträume vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind weiterhin die Beträge gemäß der Clearinggebühr-Verordnung 2021, BGBl. II Nr. 589/2020, heranzuziehen.
(2) Für Aufrollungen der Abrechnungen betreffend Zeiträume vor dem Inkrafttreten des § 3 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 307/2025 sind die bis dahin geltenden Bestimmungen dieser Verordnung heranzuziehen.