Ausmaß der Belastung durch Hitze und UV-Strahlung entsprechend UV-Index,
BGBl. II Nr. 325/2025
Hitzeschutzverordnung sowie Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien (Hitzeschutzverordnung – Hitze-V) erlassen und mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
Paragraph 3,
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß Paragraph 4, ASchG die Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung, welchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Arbeiten im Freien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, zu ermitteln und beurteilen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Dauer der Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Hitze und UV-Strahlung,
- Ziffer 3Arbeitsschwere
- Litera aleichte Arbeiten, zB leichte Handarbeit mit kleinen Handwerkzeugen bzw. Maschinen mit geringer Leistung, leichte Montagetätigkeiten,
- Litera bmittelschwere Arbeiten, zB anhaltende Hand- und Armarbeiten wie Einschlagen von Nägeln oder,
- Litera cschwere Arbeiten, zB Tragen von schwerem Material, Graben,
- Ziffer 4tätigkeitstypische zusätzliche Wärmequellen oder Wärmebelastungen wie direkte oder reflektierende Sonneneinstrahlung, Arbeitsmittel, durch Sonneneinstrahlung erwärmte Oberflächen, Asphaltier- oder Flämmarbeiten, Hitzestau auf Arbeitsplätzen mit geringer oder keiner Luftbewegung (zB Baugrube, Schacht, Künette, Windschott),
- Ziffer 5Belastung durch bodennahes Ozon,
- Ziffer 6Ausgestaltung der erforderlichen Kleidung oder persönlichen Schutzausrüstung,
- Ziffer 7Stand der Technik, zB wissenschaftliche Erkenntnisse, Normen,
- Ziffer 8mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Ziffer 9mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zB aufgrund des Alters, körperlicher Konstitution, Schwangerschaft, bekannter Vorerkrankungen,
- Ziffer 10eine mögliche Erhöhung der UV-Belastung durch Oberflächenreflexion, zB bei Arbeiten mit Metallblechen oder Glasflächen,
- Ziffer 11Akklimatisierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder,
- Ziffer 12besondere Gefahren aufgrund von Hitzewellen, zB zunehmende Erschöpfung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.