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BGBl. II Nr. 325/2025

kundgemacht 29.12.2025 RIS↗
Hitzeschutzverordnung sowie Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien (Hitzeschutzverordnung – Hitze-V) erlassen und mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 325/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 325/2025 § 7↗RIS↗

Information und Unterweisung

Paragraph 7,

Die Information und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Paragraph 12 und Paragraph 14, ASchG hat sich jedenfalls zu beziehen auf:

  1. Ziffer eins
    potenzielle Gefahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Hitze und natürlicher UV-Strahlung ausgehen,
  2. Ziffer 2
    Erkennen von hitzebedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen,
  3. Ziffer 3
    Zugang zur aktuellen Hitzewarnung und zum aktuellen UV-Index sowie Bedeutung der Informationen,
  4. Ziffer 4
    Schutzmaßnahmen gegen Hitze und natürliche UV-Strahlung und,
  5. Ziffer 5
    Möglichkeit einer Untersuchung nach Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 7, der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – VGÜ, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 1997,.