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BGBl. II Nr. 328/2025

kundgemacht 29.12.2025 RIS↗
Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates
Kundmachung BGBl. II Nr. 328/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates neu § 0↗RIS↗
§ 9neu
in Kraft ab 30.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 328/2025 § 9↗RIS↗

In- und Außerkrafttreten

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Diese Geschäftsordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 328 aus 2025, tritt mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. Juli 1974 über die Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates und Gutachterausschüsse vom 30. Juni 1971, Bundesgesetzblatt Nr. 557 aus 1974,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 259 aus 2005,, außer Kraft.
  2. Absatz 2,Die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Mitglieder bleiben bis zu deren Ausscheiden im Amt. Können Ladungen an Mitglieder gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4 und 5 nicht zugestellt werden, weil solche nicht ernannt sind, wurde die Beratung dennoch korrekt eingeladen.