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BGBl. II Nr. 329/2025

kundgemacht 30.12.2025 RIS↗
Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse
Kundmachung BGBl. II Nr. 329/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse neu § 0↗RIS↗
§ 12neu
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 329/2025 § 12↗RIS↗

Paragraph 12,

Hinsichtlich der Führung eines Protokolls bei Beratungen eines Landesschätzungsbeirates gelten die Bestimmungen des Paragraph 6, sinngemäß.