Absatz eins,Ein Antrag auf Registrierung gemäß Paragraph 13, NEHG 2022 ist ausschließlich elektronisch über das NEIS einzubringen.
BGBl. II Nr. 334/2025
NEHG-Durchführungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG-Durchführungsverordnung – NEHG-DV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
3. Abschnitt
Handelsteilnehmer in der Einführungsphase
Vereinfachte Registrierung
Paragraph 10,
- Absatz 2,Die zuständige Behörde hat über die Registrierung unter Angabe einer Registrierungsnummer und einer Abgabenkontonummer mittels Bescheid zu entscheiden.
- Absatz 3,Liegt keine energetische Verwendung oder eine ausschließliche befreite Nutzung nach dem 7. Abschnitt des NEHG 2022 vor, ist keine Registrierung als Handelsteilnehmer im NEIS notwendig. Der Handelsteilnehmer hat diese Voraussetzungen nach Aufforderung der Behörde plausibel nachzuweisen.