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BGBl. II Nr. 334/2025

kundgemacht 30.12.2025 RIS↗
NEHG-Durchführungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG-Durchführungsverordnung – NEHG-DV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 334/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

NEHG-Durchführungsverordnung (NEHG-DV) neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 334/2025 § 3↗RIS↗

2. Abschnitt
Verfahren und Technische Abwicklung über das Nationale Emissionszertifikatehandel Informationssystem (NEIS)

Zugangsdaten, Sorgfaltspflichten, Zurechnung von Anbringen

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Anträge, Meldungen, Berichte, Prüfgutachten einer unabhängigen Prüfeinrichtung gemäß Paragraph 9, NEHG 2022 und die Abgabe von Zertifikaten nach dem NEHG 2022 sind über NEIS einzubringen.
  2. Absatz 2,USP ist Authentifizierungsprovider für den Zugang zu NEIS.
  3. Absatz 3,Die Parteien und deren Vertreter haben die Zugangsdaten zu den in Absatz eins, genannten Verfahren im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, der FinanzOnline-Verordnung 2006, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2006,, in der jeweils geltenden Fassung, und des Paragraph 10, der USP-Nutzungsbedingungenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2016,, in der jeweils geltenden Fassung, sorgfältig zu verwahren.
  4. Absatz 4,Ein im NEIS gestelltes Anbringen gilt, unabhängig davon, wer die Übermittlung tatsächlich durchführt, als Anbringen desjenigen, auf den die Teilnehmeridentifikation in USP ausgestellt worden ist, es sei denn, der Teilnehmer macht glaubhaft, dass das Anbringen trotz Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten gemäß Absatz 3, unter missbräuchlicher Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen Dritten gestellt wurde.
  5. Absatz 5,Ein von einem hierzu Bevollmächtigten elektronisch eingereichtes Anbringen des Vollmachtgebers ist nicht als vom übermittelnden Bevollmächtigten unterschrieben anzusehen.
  6. Absatz 6,Für die Wahrnehmung der Vertretung von Teilnehmern im NEIS ist auf die Funktionen des im USP eingerichteten Vertretungsmanagements zurückzugreifen.