BGBl. II Nr. 335/2025
NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Berücksichtigung des EU-Emissionshandels im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung– NEHG-EU-ETS BV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
2. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen
Paragraph 4,
Für Treibhausgasemissionen, die sowohl dem Geltungsbereich des NEHG 2022 als auch dem Geltungsbereich des EU ETS römisch eins gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 8, NEHG 2022 unterliegen, kann auf Antrag die Befreiung nach Paragraph 20, NEHG 2022 in Anspruch genommen werden. Die Befreiung kann dabei vorab beim Inverkehrbringen der Energieträger durch den Handelsteilnehmer angewendet oder nachträglich nach Inverkehrbringen und Belastung durch das NEHG 2022 durch den Inhaber einer EU-ETS-Anlage beantragt werden.