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BGBl. II Nr. 339/2025

kundgemacht 30.12.2025 RIS↗
Änderung der Grenzwerteverordnung, der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, der Bohrarbeitenverordnung sowie der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Grenzwerteverordnung, die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, die Bohrarbeitenverordnung und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 339/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzwerteverordnung 2025 (GKV ) 3191 § 0↗RIS↗
§ 10ageändertAbs 1 Z 1, Z 2; Abs 2 Z 1, Z 1 lit a (neu), lit b (neu), Z 2, Z 2 lit a (neu), lit b (neu), Z 3 lit a, Z 5 (entfallen)
in Kraft 25.10.2017 – 30.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 288/2017 · danach: BGBl. II Nr. 339/2025 § 10a↗RIS↗
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 339/2025 § 10a↗RIS↗
Einstufung und Unterteilung von fortpflanzungsgefährdenden (reproduktionstoxischen) Arbeitsstoffen
§ 10a.
(1) Als fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe im Sinne des 4. Abschnittes des ASchG gelten jedenfalls Arbeitsstoffe, die
1. in Anhang VI (fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe) I/Stoffliste genannt sind oder
2. nach den Bestimmungen des Chemikaliengesetzes 1996 oder des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 als fortpflanzungsgefährdende Stoffe einzustufen und zu kennzeichnen sind oder die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 353 S. 1, in der jeweils geltenden Fassung, genannten Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1A oder 1B erfüllen Stofferfüllen.
(2) Fortpflanzungsgefährdende Stoffe werden unterteilt in:
1. kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, bekanntermaßen oder wahrscheinlich reproduktionstoxische Arbeitsstoffe (Kategorie 1A oder 1B):
a. kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
b. kann das Kind im Mutterleib schädigen,
2. kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, reproduktionstoxische Arbeitsstoffe (Kategorie 2):
a. kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
b. kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen, und
3. kann das Kind im Mutterleib schädigen, Arbeitsstoffe mit Wirkungen auf oder über die Laktation:
4 a. kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen, kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
5. kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.