BGBl. II Nr. 54/2025
Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Verordnung der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
2. Hauptstück
Bekämpfungsmaßnahmen
Sperrzone
Paragraph 3,
Die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erklärt durch Veröffentlichung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten Gebiete zur Sperrzone, bestehend aus Schutzzone, Überwachungszone und gegebenenfalls weitere Sperrzone.