BGBl. II Nr. 54/2025
Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Verordnung der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Maßnahmen in der Sperrzone – Verbringungen von lebenden Tieren und deren Erzeugnissen
Paragraph 5,
Transportmittel für Verbringungen gehaltener Tiere gelisteter Arten und Erzeugnisse davon aus einer, in eine oder innerhalb einer Sperrzone bzw. durch eine Sperrzone hindurch müssen den Anforderungen des Artikel 24, der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 entsprechen.