Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von gehaltenen Tieren gelisteter Arten, einschließlich Abholung und Verteilung dieser Arten.
BGBl. II Nr. 54/2025
Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Verordnung der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Verbote in der weiteren Sperrzone
Paragraph 8,
In weiteren Sperrzonen gemäß Artikel 21, Absatz eins, Buchstabe c der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sind abweichend von Paragraph 7, folgende Tätigkeiten verboten:
- Ziffer eins