BGBl. II Nr. 58/2025
1. MKS-Verordnungsanpassungspaket
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der die Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und die Verordnung über Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Tieren zur Prävention der Einschleppung der Maul-und Klauenseuche nach Österreich geändert werden (1. MKS-Verordnungsanpassungspaket)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2geändertAbs 2 Z 2
… 3 unveränderte Absätze
Begriffsbestimmungen
§ 2.
(1) Sollte im Folgenden nichts anderes bestimmt sein, gelten im Sinne dieser Verordnung alle Begriffsbestimmungen der anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere der in § 1 Abs. 2 genannten, als Begriffsbestimmungen dieser Verordnung.
(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten außerdem folgende Begriffsbestimmungen:
1. Tier gelisteter Art: die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 für die Maul- und Klauenseuche gelisteten Arten.
2. Sperrzone: Sperrzone im Sinne des Art. 21 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2020/687, bestehend aus Schutzzone, Überwachungszone und weiterer Sperrzone, sofern eingerichtet.
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