BGBl. II Nr. 63/2025
Elektronischer Rechtsverkehr im Bereich der Strafrechtspflege
Verordnung des Bundesministers für Inneres über den elektronischen Rechtsverkehr im Bereich der Strafrechtspflege (ERV Inneres)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Inkrafttreten
Paragraph 4,
Diese Verordnung tritt mit dem ersten Tag des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.