BGBl. II Nr. 99/2025
Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2025
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über die Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2025 – LuFSchVRGV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2025 (LuFSchVRGV)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Dienstreiseauftrag
Paragraph 2,
Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt – soweit die Genehmigung der Dienstreise für Landeslehrpersonen landesgesetzlich nicht einem anderen Organ obliegt – als Dienstreiseauftrag.