Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1987,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 99/2025
Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2025
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über die Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2025 – LuFSchVRGV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2025 (LuFSchVRGV)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 5neu
In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
Paragraph 5,
- Absatz 2,Auf Schulveranstaltungen, die vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1987,, begonnen haben, ist die genannte Verordnung weiterhin anzuwenden.