Reduktion der Überweisungsbeträge nach § 26 Abs. 2Reduktion der Überweisungsbeträge nach Paragraph 26, Absatz 2
§ 417.Paragraph 417,
Abweichend von § 26 Abs. 2 sind die zu überweisenden Beträge in den Jahren 2026 bis 2030 um folgende Beträge zu reduzieren: Abweichend von Paragraph 26, Absatz 2, sind die zu überweisenden Beträge in den Jahren 2026 bis 2030 um folgende Beträge zu reduzieren: