Absatz eins,Für die Messung von Energiearmut sind insbesondere folgende Indikatoren heranzuziehen:
- Ziffer einsObjektive Indikatoren:
- Litera aHaushalte mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle und gleichzeitig überdurchschnittlich hohen Energiekosten (definiert als 140% der medianen äquivalisierten Energiekosten),
- Litera bHaushalte mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle und gleichzeitig besonders niedrigen Energiekosten (definiert als Energiekostenanteil von höchstens 7% am Haushaltseinkommen oder definiert als höchstens 70% der medianen äquivalisierten Energiekosten), oder
- Litera cHaushalte mit einem Energiekostenanteil über 10% und 15% des Haushaltseinkommens; oder
- Ziffer 2subjektive Indikatoren:
- Litera aHaushalte, die die Wohnräume nicht angemessen warmhalten können, oder
- Litera bHaushalte, die Zahlungsrückstände bei Wohnnebenkosten wie Strom oder Heizung haben, oder
- Ziffer 3ergänzende Indikatoren:
- Litera aHaushalte mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle, deren Wohnräume von schlechter Bausubstanz gekennzeichnet sind (Probleme durch feuchte Wände oder Fußböden, Fäulnis in Fensterrahmen oder Fußböden, undichtes Dach),
- Litera bStrom-, Gas- oder Fernwärmepreise für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden oder
- Litera cEndenergieverbrauch nach Einkommensquantilen.