BGBl. II Nr. 101/2026
Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission
Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport über die Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Jedem Ersatzmitglied der Post-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 160 Euro für die erste angefangene Stunde und 40 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde.