die Minderung der Treibhausgasemissionen durch die Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs,
BGBl. II Nr. 139/2026
Wasserstoffverordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über Anforderungen und Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs (Wasserstoffverordnung – WstV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Ziele und Geltungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018 aus 2001, zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Amtsblatt Nummer L 328 vom 21.12.2018 Seite 82, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, Amtsblatt Nummer L 1711 vom 26.06.2024 Seite 1, im Hinblick auf
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Einhaltung von Anforderungen für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs und
- Ziffer 3die Überprüfung und Kontrolle durch Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen.