BGBl. II Nr. 14/2026
Änderung der IKT-Schulverordnung, der Zeugnisformularverordnung sowie der Externistenprüfungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die IKT-Schulverordnung, die Zeugnisformularverordnung und die Externistenprüfungsverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10geändertText, Z 4, Z 5, Z 6 (neu)
3. Abschnitt
Technische und organisatorische Maßnahmen bei digitalen Endgeräten
Endgeräteverwaltung für digitale Endgeräte
§ 10.
Um die Funktionalität und Sicherheit aller digitalen Endgeräte mittels geeigneter technischer Maßnahmen, insbesondere durch Integration in eine Endgeräteverwaltung (Mobile Device Management), sicherzustellen, haben die von der Stelle gemäß § 15 Z 2 6d Abs. 5 BilDokG 2020 bzw. vom Dienstgeber eingesetzten Systeme zur Endgeräteverwaltung folgende technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten:
1. automatisiertes Einspielen von Sicherheits- und Betriebssystemupdates auf den digitalen Endgeräten,
2. aktueller Schutz vor Schadsoftware auf digitalen Endgeräten zum Schutz des Schulnetzes,
3. sicherer Betrieb im Schulnetz gemäß den für die jeweilige Benutzerin oder den jeweiligen Benutzer festgelegten Zugriffsrechten,
4. bei Verlust die Möglichkeit zur Fernlokalisierung, Fernsperre bzw. Fernlöschung der digitalen Endgeräte bei technischer Möglichkeit auf ausdrücklichen und dokumentierten Wunsch der Geräteinhaberin oder des Geräteinhabers, soweit das Endgerät erreichbar ist, und
5. Aktivierung der für die Endgeräteverwaltung erforderlichen Software-Komponenten auf den verwalteten digitalen Endgeräten. und
6. Integration einer Kinderschutzfunktionalität (insbesondere Schutz vor unangemessenen Internet-Inhalten).
Schlagworte