Absatz eins,Die Vermittlung der im Qualifikationsprofil festgelegten Kompetenzen hat an den
- Ziffer einsAusbildungseinrichtungen durch eine theoretische Ausbildung einschließlich praktischer Übungen (dritter Lernort, Simulation) und
- Ziffer 2Praktikumsstellen durch eine praktische Ausbildung
zu erfolgen.