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BGBl. II Nr. 156/2026

kundgemacht 29.06.2026 RIS↗
Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz (Verteilernetzentwicklungsplanverordnung – VNEP-V)
Kundmachung BGBl. II Nr. 156/2026× zu VNEP-V×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verteilernetzentwicklungsplanverordnung (VNEP-V) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 30.06.2026 · idF BGBl. II Nr. 156/2026 § 1↗RIS↗

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

Regelungsgegenstand

Paragraph eins,

Diese Verordnung

  1. Ziffer eins
    konkretisiert das Anzeigeverfahren nach Paragraph 119, ElWG bei der Regulierungsbehörde,
  2. Ziffer 2
    konkretisiert die in Paragraph 118, Absatz 3, ElWG enthaltenen Angaben für den Verteilernetzentwicklungsplan, sofern erforderlich differenziert nach Netzebenen,
  3. Ziffer 3
    gibt ein einheitliches Format für die Einreichung und Darstellung des Verteilernetzentwicklungsplans vor und
  4. Ziffer 4
    legt eine Methode zur Bestimmung des Mehrkostenfaktors für die Errichtung und den Betrieb von Erdkabeln fest.