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BGBl. II Nr. 156/2026

kundgemacht 29.06.2026 RIS↗
Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz (Verteilernetzentwicklungsplanverordnung – VNEP-V)
Kundmachung BGBl. II Nr. 156/2026× zu VNEP-V×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verteilernetzentwicklungsplanverordnung (VNEP-V) neu § 0↗RIS↗
§ 5neu
in Kraft ab 30.06.2026 · idF BGBl. II Nr. 156/2026 § 5↗RIS↗

2. Hauptstück
Inhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan

1. Abschnitt
Ausgangssituation

Allgemeines

Paragraph 5,

Die Ausgangssituation für die Netzplanung nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, hat zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    eine Darstellung des Versorgungsgebiets,
  2. Ziffer 2
    eine Darstellung des Verteilernetzes,
  3. Ziffer 3
    den Bestand an Stromerzeugungsanlagen, Elektrizitätsspeicheranlagen und nach Paragraph 98, ElWG anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen unter Berücksichtigung historischer und aktueller Entwicklungen,
  4. Ziffer 4
    die Entwicklung zulässiger, gebuchter und verfügbarer Netzanschlusskapazitäten und
  5. Ziffer 5
    Angaben zu den Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -steuerung, zur Optimierung des Netzbetriebs mittels Smart-Grid-Komponenten und zur Steuerung von Lastflüssen.