BGBl. II Nr. 162/2026
Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der das Lehrlingseinkommen für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 6neu
Beginn der Wirksamkeit
Paragraph 6,
Die Festsetzung des Lehrlingseinkommens tritt mit 1. Juni 2026 in Kraft.