BGBl. II Nr. 189/2026
Ratenzahlungs-Verordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über nähere Modalitäten der Ratenzahlung gemäß § 28 Abs. 3 ElWG (Ratenzahlungs-Verordnung – RZV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Kosten
Paragraph 7,
Für die Einräumung der Ratenzahlung gem. Paragraph 28, ElWG dürfen seitens der Netzbetreiber und der Lieferanten den Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen keine zusätzlichen administrativen Kosten verrechnet werden.