Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 192/2026

kundgemacht 13.07.2026 RIS↗
Änderung der Backtechnologie-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit der die Backtechnologie-Ausbildungsordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 192/2026× zu Backtechnologie-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Backtechnologie-Ausbildungsordnung 261 § 0↗RIS↗
§ 13neu
tritt in Kraft am 01.01.2027 · idF BGBl. II Nr. 192/2026 § 13↗RIS↗

Wiederholungsprüfung

Paragraph 13,

  1. Absatz 2,Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen.