Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Installationsunternehmen, wobei das energieeffiziente und nachhaltige Versorgen von Gebäuden mit Energien wie Wasser, Wärme, Kälte oder Luft in den Bereichen Neubau, Umbau, Betrieb und Sanierung der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist. Damit wird aktiv zur operativen Umsetzung der Energiewende zum Aufbau einer klimabewussten und energieeffizienten Gebäude- und Installationstechnik im Zusammenhang mit Wasser, Luft und Brennstoffen beigetragen. Dies erfordert auch grundlegende Kenntnisse zu Gebäudebestand und Haustechnik.
BGBl. II Nr. 200/2026
Installations- und Energietechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Berufsausbildung im Lehrberuf Installations- und Energietechnik (Installations- und Energietechnik-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Arbeitsgebiet
Paragraph 2,
Das Arbeitsgebiet der Fachkraft im Lehrberuf Installations- und Energietechnik umfasst insbesondere:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Für diese Tätigkeiten werden neben technisch anspruchsvollen handwerklichen Tätigkeiten auch der Umgang mit digitalen und nachhaltigen Technologien der Haus- und Gebäudeinstallationstechnik benötigt. Das Arbeitsgebiet der Fachkraft beinhaltet die Anwendung und Berücksichtigung nachhaltiger berufsspezifischer Technologien zur Verringerung von CO2-Emissionen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Optimierung von Lebenszyklen, klimabewusster Gebäude- und Installationstechnik und zum resilienten Bauen (green building). Dies schließt die Reparatur bestehender und die Reparaturfähigkeit neuer Systeme ein.