BGBl. II Nr. 202/2026
Präparation-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Berufsausbildung im Lehrberuf Präparation (Präparation-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Praktische Prüfung
Paragraph 8,
Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“.