BGBl. II Nr. 210/2026
Änderung der Zeugnisformularverordnung, der Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen sowie der Bildungsdokumentationsverordnung 2021
Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Zeugnisformularverordnung, die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen und die Bildungsdokumentationsverordnung 2021 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertAbs 1
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.
(1) Diese Verordnung gilt für die Gestaltung der im § 2 Abs. 1 genannten Zeugnisformulare, die an den durch § 1 des Schulunterrichtsgesetzes – SchUG, BGBl. Nr. 472/1986, erfaßten Schulen zu verwenden sind; ausgenommen vom Geltungsbereich dieser Verordnung sind die Zeugnisformulare für Externistenprüfungen sowie für Eignungs- und Aufnahmsprüfungen.
(2) Durch die Verordnung werden auf Grund besonderer Vorschriften in das Zeugnis aufzunehmende Vermerke (zB Überbeglaubigungen) nicht berührt.
Schlagworte