auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 16,08 bis km 24,19 und
BGBl. II Nr. 232/2026
Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Mayerling-Heiligenkreuz 2026
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Abschnitt Mayerling – Heiligenkreuz (Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Mayerling-Heiligenkreuz 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt von km 24,19 bis km 17,60.