Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
BGBl. II Nr. 242/2026
Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung erklärt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Inhalt der Satzung
Paragraph 2,
- Ziffer eins
Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2026),
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 328 aus 2026, hinterlegt und am 20. Juli 2026 auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- Ziffer 2Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
- StrichaufzählungParagraphen eins, und 2
- StrichaufzählungParagraph 4, Absatz 7
- StrichaufzählungParagraph 17 a
- StrichaufzählungParagraph 31
- StrichaufzählungParagraph 32
- StrichaufzählungParagraph 34, mit Ausnahme des vorletzten Absatzes
- Ziffer 3Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2026 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,) ersetzt.