Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 247/2026

kundgemacht 18.08.2026 RIS↗
Frauenförderungsplan BMWKMS
Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (Frauenförderungsplan BMWKMS)
Kundmachung BGBl. II Nr. 247/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMWKMS neu § 0↗RIS↗
§ 18neu
in Kraft ab 19.08.2026 · idF BGBl. II Nr. 247/2026 § 18↗RIS↗

Vortragende und Unterrichtsmaterialien

Paragraph 18,

  1. Absatz eins,Die Erhöhung des Frauenanteils an den Mitgliedern in Prüfungskommissionen und bei Vortragenden ist anzustreben. Die Liste mit den Prüferinnen und Prüfern des Ressorts ist im Rahmen der Geschäftseinteilung zu verlautbaren.
  2. Absatz 2,Vorträge und Skripten dürfen keinerlei (mittelbar) diskriminierenden Inhalt wie bspw. Geschlechterstereotype enthalten und sind nach Möglichkeit um frauen- sowie genderspezifische Themenbereiche zu erweitern.