BGBl. II Nr. 263/2026
Frauenförderungsplan BMWET
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
A. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
Gleichstellungsmaßnahmen
Paragraph 3,
Auf die Gleichstellung von Frauen und Männern wird auf allen Ebenen geachtet.