auf der Richtungsfahrbahn Villach der Abschnitt zwischen km 52,89 und km 54,13 sowie
BGBl. II Nr. 27/2026
Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Larzenbach 2026
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2026 im Bereich Talübergang Larzenbach der A 10 Tauern Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Larzenbach 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden Abschnitte der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2auf der Richtungsfahrbahn Salzburg der Abschnitt zwischen km 54,13 und km 52,95.