BGBl. II Nr. 28/2026
Änderung der Studienbeitragsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Studienbeitragsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4bneu
Paragraph 4 b,
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an Universitäten gemäß Paragraph eins, Ziffer eins, ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2026 zu erlassen bzw. rückzuerstatten.