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BGBl. II Nr. 29/2026

kundgemacht 18.02.2026 RIS↗
BMWKMS-GAVO 2026
Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts (BMWKMS-GAVO 2026)
Kundmachung BGBl. II Nr. 29/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

BMWKMS-GAVO 2026 neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 19.02.2026 · idF BGBl. II Nr. 29/2026 § 6↗RIS↗

Erstorientierung

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und umfasst die Vermittlung von Kenntnissen, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Eine strukturierte Einarbeitung innerhalb der ersten Monate nach dem Dienstantritt soll eine rasche Integration der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters in die Arbeitsprozesse gewährleisten. Die Einarbeitung umfasst insbesondere
    1. Ziffer eins
      die Unterweisung durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Unterlagen,
    2. Ziffer 2
      die Einschulung in die ressortspezifischen EDV-Anwendungen und
    3. Ziffer 3
      ein Basispaket zu den Bereichen Dienst- und Besoldungsrecht, Dienstethos und sprachlich sensibilisierte Kommunikation.
  2. Absatz 2,Die Erstorientierung hat der theoretischen Grundausbildung und der allfälligen Verwendung auf einem Rotationsarbeitsplatz möglichst voranzugehen und erfolgt durch die Verwendung am Stammarbeitsplatz.
  3. Absatz 3,Jede und jeder Auszubildende der Zentralleitung hat zeitnah nach Dienstantritt die Einführungsveranstaltung des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zu besuchen. Im Rahmen der Einführungsveranstaltung erfolgt insbesondere die Vorstellung der einzelnen Organisationseinheiten des Präsidiums und der Fachsektionen. Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter hat in Abstimmung mit den betroffenen Organisationseinheiten der Zentralleitung die Einführungsveranstaltung zu organisieren.