nähere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit sowie
BGBl. II Nr. 290/2026
Netz- und Informationssystemsicherheits-Verordnung
Verordnung der Cybersicherheitsbehörde zur Festlegung näherer Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und weiterer Kriterien über das Vorliegen eines erheblichen Cybersicherheitsvorfalls (Netz- und Informationssystemsicherheits-Verordnung – NISV 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Paragraph eins,
Mit dieser Verordnung werden
- Ziffer eins
- Ziffer 2weitere Kriterien über das Vorliegen eines erheblichen Cybersicherheitsvorfalls
festgelegt.