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BGBl. II Nr. 291/2026

kundgemacht 02.10.2026 RIS↗
Universitätsbibliothekspersonal-Ausbildungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung über die einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal der Universitäten (Universitätsbibliothekspersonal-Ausbildungsverordnung – UBPAV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 291/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Universitätsbibliothekspersonal-Ausbildungsverordnung (UBPAV) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 03.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 291/2026 § 2↗RIS↗

Universitätslehrgang „Library and Information Studies“

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Der interuniversitäre Universitätslehrgang „Library and Information Studies“ ist an den Universitäten Graz, Innsbruck und Wien in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek eingerichtet. Der Umfang des Universitätslehrgangs beträgt 60 ECTS-Anrechnungspunkte.
  2. Absatz 2,Ziel des Universitätslehrgangs ist die Vermittlung von Kenntnissen und deren berufspraktische Anwendung und wissenschaftliche Vertiefung im Bereich des Bibliotheks- und Informationswesens. Personen, die den Universitätslehrgang absolviert haben, sind befähigt, hoch qualifizierte Tätigkeiten in Bibliotheken, Archiven, und Informationseinrichtungen auszuüben.
  3. Absatz 3,Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Universitätsreife gemäß Paragraph 64, UG. Angehörige des Bibliothekspersonals einer Universität können mit Genehmigung des jeweiligen Rektorats nach Rücksprache mit der jeweiligen Bibliotheksleitung zum Universitätslehrgang zugelassen werden. Personen, die nicht dem Bibliothekspersonal einer Universität angehören, können nur auf Vorschlag der jeweiligen Lehrgangsleitung zum Universitätslehrgang zugelassen werden.
  4. Absatz 4,Im Rahmen des Universitätslehrgangs werden Kompetenzen aus den Bereichen Digitalisierung, Bibliotheksmanagement, Informationsorganisation, Metadaten, Recherche, Wissenstransfer und Bibliotheksinformatik erworben sowie Berufspraxis und ein Projekt absolviert. Nähere Regelungen werden im Curriculum des Universitätslehrgangs getroffen.