für eine stationäre Pflege 989,71 € pro Tag und
BGBl. II Nr. 306/2026
Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Die Durchschnittskosten für die Anstaltspflege der Anspruchsberechtigten in einer heereseigenen Sanitätseinrichtung betragen jeweils
- Ziffer eins
- Ziffer 2für eine ambulante Behandlung 119,55 € pro Behandlung.