BGBl. II Nr. 307/2026
Änderung der Studienbeitragsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Bundesministers für Bildung, mit der die Studienbeitragsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4bgeändert
§ 4b.
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an Universitäten gemäß § 1 Z 1 ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2026 Wintersemester 2026/2027 zu erlassen bzw. rückzuerstatten.