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BGBl. II Nr. 43/2026

kundgemacht 04.03.2026 RIS↗
Änderung der WFA-Umwelt-Verordnung und WFA-Klima-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die WFA-Umwelt-Verordnung – WFA-UV geändert und eine Verordnung über die Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Klima-Verordnung – WFA-KlimaV) erlassen wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 43/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

WFA-Klima-Verordnung (WFA-KlimaV) neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 43/2026 § 6↗RIS↗

Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima

Paragraph 6,

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Klima voraussichtlich wesentlich betroffen ist.