BGBl. II Nr. 43/2026
Änderung der WFA-Umwelt-Verordnung und WFA-Klima-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die WFA-Umwelt-Verordnung – WFA-UV geändert und eine Verordnung über die Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Klima-Verordnung – WFA-KlimaV) erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima
Paragraph 6,
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Klima voraussichtlich wesentlich betroffen ist.