Absatz eins,Es gehört zu den Dienstpflichten der Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers (Paragraph 2, Absatz 4, B-GlBG), nach Maßgabe der Vorgaben des Frauenförderungsplanes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktionen sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken (Frauenförderungsgebot). Im Falle einer Unterrepräsentation hat die jeweilige Dienstbehörde geeignete Frauen anzusprechen und zur Bewerbung einzuladen.
BGBl. II Nr. 54/2026
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
Änderungen durch diese Kundmachung
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
neu
§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Frauenförderungsgebot
Paragraph 4,
- Absatz 2,Frauen sind unterrepräsentiert, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der
- Ziffer einsdauernd Beschäftigten in der betreffenden Besoldungsgruppe, im betreffenden Entlohnungsschema oder in der betreffenden Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe oder
- Ziffer 2wenn eine Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen besteht – dauernd Beschäftigten in der betreffenden Gruppe oder
- Ziffer 3sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die dauernd Beschäftigten in der betreffenden, keine Unterteilung in Gruppen aufweisende Kategorie nach Ziffer eins, entfallen,
im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde weniger als 50% beträgt. - Absatz 3,Steht einer Verwendungsgruppe eine entsprechende Entlohnungsgruppe gegenüber, ist diese in den Vergleich mit einzubeziehen. Arbeitsplätze der Entlohnungsschemata v sind dabei der ihrer Bewertung im Beamtenrecht entsprechenden Verwendungsgruppe und Funktionsgruppe (einschließlich Grundlaufbahn) zuzuordnen.
- Absatz 4,Die in der Anlage angeführten verbindlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteiles legen fest, dass im Sinne einer etappenweisen Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen bis zum Erreichen des Ausmaßes von 50% die Verpflichtung zur vorrangigen Aufnahme von Frauen in den Bundesdienst gemäß Paragraph 11 b, B-GlBG und zum Vorrang von Frauen beim beruflichen Aufstieg gemäß Paragraph 11 c, B-GlBG besteht.
- Absatz 5,Als sonstige „hervorgehobene Verwendungen (Funktionen)“ sind anzusehen:
- Ziffer einsim Bereich der Zentralstelle
- Strichaufzählungdie Generalsekretärin oder der Generalsekretär
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs
- Strichaufzählungdie Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter
- Strichaufzählungdie Generaldirektorin oder der Generaldirektor
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Generaldirektorin oder des Generaldirektors
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Stabsstellen
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Leiterinnen und Leiter der Stabsstellen
- Strichaufzählungdie Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
- Strichaufzählungdie Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter
- Strichaufzählungdie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 1
- Strichaufzählungdie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 2
- Strichaufzählungdie Referatsleiterinnen und Referatsleiter
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Referatsleiterinnen und Referatsleiter
- Ziffer 2im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Litera aRichterinnen und Richter
- Strichaufzählungdie Präsidentin oder der Präsident des Obersten Gerichtshofs
- Strichaufzählungdie Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs
- Strichaufzählungdie Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts
- Strichaufzählungdie Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts
- Strichaufzählungdie Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz
- Strichaufzählungdie Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz
- Strichaufzählungdie Kammervorsitzenden und Leiterinnen und Leiter der Außenstellen des Bundesverwaltungsgerichts
- Strichaufzählungdie Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppe R 2 (römisch zwei)
- Strichaufzählungdie Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppe R 3 (römisch drei)
- Strichaufzählungdie Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksgerichte
- Litera bStaatsanwältinnen und Staatsanwälte
- Strichaufzählungdie Leiterin oder der Leiter der Generalprokuratur
- Strichaufzählungdie Ersten Stellvertreterinnen oder Ersten Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der Generalprokuratur
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Oberstaatsanwaltschaften
- Strichaufzählungdie Ersten Stellvertreterinnen und Ersten Stellvertreter der Leiterinnen und Leiter der Oberstaatsanwaltschaften
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften
- Strichaufzählungdie Ersten Stellvertreterinnen und Ersten Stellvertreter der Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften
- Strichaufzählungdie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 2 (römisch zwei)
- Strichaufzählungdie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 3 (römisch drei)
- Strichaufzählungdie Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
- Litera cBedienstete der allgemeinen Verwaltung
- Sub-Litera, c, aA 1/v 1
- Strichaufzählungdie Leiterin oder der Leiter der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften
- Strichaufzählungdie Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften
- Strichaufzählungdie Büroleiterin oder der Büroleiter der Präsidentin oder des Präsidenten, die Leiterin oder der Leiter Präsidialbüro - Abteilung Recht und Strategie, die Leiterin oder der Leiter Präsidialbüro - Abteilung Infrastruktur einschließlich Qualitätsmanagement, die Stellver-treterin oder der Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters Präsidialbüro - Abteilung Inf-rastruktur einschließlich Qualitätsmanagement, die Leiterin oder der Leiter Präsidialbüro - Abteilung Personal und Ausbildung, die Leiterin oder der Leiter des Referats Öffentlich-keitsarbeit und Veranstaltungsmanagement sowie strategische Vernetzung mit anderen Institutionen, die Leiterin oder der Leiter des Referats Personal inklusive dazugehöriger rechtlicher Angelegenheiten beim Bundesverwaltungsgericht
- Strichaufzählungdie Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen sowie die Referatsleiterinnen und Referatsleiter bei den Oberlandesgerichten und Oberstaatsanwaltschaften
- Strichaufzählungdie Bundeskartellanwältin oder der Bundeskartellanwalt
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bundeskartellanwältin oder des Bundeskartellanwalts
- Sub-Litera, c, bA 2/v 2
- Strichaufzählungdie Leiterin oder der Leiter des Referats Budget, die Leiterin oder der Leiter des Referats EDV/IT, die Leiterin oder der Leiter des Referats Verrechnung beim Bundesverwaltungs-gericht
- Strichaufzählungdie Referatsleiterinnen und Referatsleiter und Leiterinnen und Leiter der IT-Schulungszentren
- Strichaufzählungdie Regionalverantwortlichen
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Justiz-Bildungszentren
- Strichaufzählungdie Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen
- Strichaufzählungdie Leiterin oder der Leiter der Einbringungsstelle
- Strichaufzählungdie Leiterin oder der Leiter der Verrechnungsstelle
- Strichaufzählungdie Verfahrensmanagerinnen und Verfahrensmanager
- Sub-Litera, c, cA 3/v 3
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Teamassistenzen
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Leiterinnen und Leiter der Teamassistenzen
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Verwahrstellen
- Strichaufzählungdie Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen
- Strichaufzählungdie Kanzleileiterinnen und Kanzleileiter
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Schreibkräftepools
- Ziffer 3im Bereich des Strafvollzugs und des Vollzugs freiheitsentziehender Maßnahmen sowie der Justizanstalten einschließlich der Bewährungshilfe
- Litera aBedienstete der allgemeinen Verwaltung
- Sub-Litera, a, aA 1/v 1
- Strichaufzählungdie Leiterin oder der Leiter der Strafvollzugsakademie
- Strichaufzählungdie Leiterin oder der Leiter einer Abteilung oder Stabsstelle in der Strafvollzugsakademie
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Ausbildungszentren
- Strichaufzählungdie Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der ärztlichen Dienste
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der psychologischen Dienste
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Rechtsbüros
- Strichaufzählungdie Departmentleiterinnen und Departmentleiter
- Strichaufzählungdie Leitende Anstaltsseelsorgerin oder der Leitende Anstaltsseelsorger
- Sub-Litera, a, bA 2/v 2
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter von Geschäfts- und Außenstellen der Bewährungshilfe
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Sozialen Dienste
- Litera bExekutivdienst
- Sub-Litera, b, aE 1/W 1
- Strichaufzählungdie Leiterin oder der Leiter einer Abteilung oder Stabsstelle in der Strafvollzugsakademie
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Ausbildungszentren
- Strichaufzählungdie Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Vollzugsbereiche
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Wirtschaftsbereiche
- Strichaufzählungdie Departmentleiterinnen und Departmentleiter
- Sub-Litera, b, bE 2/W 2
- Strichaufzählungdie Justizwachkommandantinnen und Justizwachkommandanten
- Strichaufzählungdie Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Justizwachkommandantinnen und Justizwachkommandanten
- Strichaufzählungdie Wachzimmerkommandantinnen und Wachzimmerkommandanten
- Strichaufzählungdie Traktkommandantinnen und Traktkommandanten
- Strichaufzählungdie Hauptsachbearbeiterinnen und Hauptsachbearbeiter
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter der Oberaufsichten
- Strichaufzählungdie Kommandantinnen oder Kommandanten der Justizwachschule
- Strichaufzählungdie Leiterinnen und Leiter von Kompetenzstellen
- Strichaufzählungdie Leiterin oder der Leiter des EüH
- Ziffer 4im Bereich der Datenschutzbehörde (A 1/v 1)
- Strichaufzählungdie Leiterin und der Leiter der Datenschutzbehörde
- Strichaufzählungdie Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Leiterin und des Leiters der Datenschutzbehörde
- Absatz 6,Im Übrigen haben Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers nach Maßgabe der Vorgaben dieses Frauenförderungsplanes in allen Bereichen und innerhalb der einzelnen Berufsgruppen des allgemeinen Verwaltungs- und Exekutivdienstes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde hinzuwirken.