Absatz eins,Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und erfolgt im Rahmen eines strukturierten Onboarding-Prozesses. Sie umfasst die Vermittlung von Kenntnissen, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Die Einarbeitung umfasst insbesondere:
- Ziffer einsdie Unterweisung durch die unmittelbare Vorgesetzte oder den unmittelbaren Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen und die Zurverfügungstellung geeigneter Unterlagen,
- Ziffer 2die Einschulung in die Nutzung des ELAK bzw. fachspezifischer IT-Anwendungen im nachgeordneten Bereich und
- Ziffer 3Informationen zu den Bereichen Dienst- und Besoldungsrecht sowie Gleichstellung und Diversität, sowie E-Learnings zur Vermittlung von Basiswissen zu ausgewählten Themenfeldern wie Gleichbehandlung, Ethik im öffentlichen Dienst sowie Datenschutz und Informationssicherheit gemäß der Anlage.