BGBl. II Nr. 58/2026
Änderung der Klimabonus-Abwicklungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Klimabonus-Abwicklungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
I. Einleitung
Gegenstand
§ 1.
Gegenstand dieser Verordnung ist die Festlegung der Grundlagen für die Abwicklung der Auszahlung eines regional differenzierten Klimabonus (im Folgenden: „Klimabonus“) an natürliche Personen sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle gemäß den Vorgaben des § 2 Abs. 6 KliBG.