BGBl. II Nr. 60/2026
Frauenförderungsplan BKA 2025
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt (Frauenförderungsplan BKA 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18neu
Verbesserung der internen Information
Paragraph 18,
Um die Mobilität der Bediensteten zu fördern und das Potential von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erhöhen, sollen alle Möglichkeiten des internen Informationsaustausches genutzt bzw. bekannt gemacht werden.