BGBl. II Nr. 76/2026
Änderung der Verordnung über die Studienbeiträge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Bundesministers für Bildung, mit der die Verordnung über die Studienbeiträge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (Studienbeitragsverordnung – StubeiV) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4cneu
Paragraph 4 c,
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an Pädagogischen Hochschulen gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2026 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Paragraph 4 a, letzter Satz findet Anwendung.